Info zur Energieeffizienz:
Das Energiebetriebene Produkte Gesetzt und die EnEV 2014 werfen Ihre Schatten voraus.
Für Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern gibt es neue Auflagen im Heizungs-
Bereich zu berücksichtigen. Heizungen, die über 30 Jahre alt sind, dürfen nach der
neuesten Fassung der Energieeinsparverordnung ab dem 01.01.2015 nur noch mit
wenigen Ausnahmen betrieben werden.
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